AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Volker Kohl – Event-DJ-OWL – und seinen Vertragspartnern/ Kunden. Diese AGB sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen Volker Kohl und seinen Kunden verbindlich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten neben diesen AGB auch die gesetzlichen Bestimmungen. Sonstige abweichende Vereinbarungen oder die AGB von Vertragspartnern gelten nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch Volker Kohl. Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und bedürfen keines besonderen Widerspruchs.

2. Angebot/ Vertrag

Alle Angebote von Volker Kohl sind unverbindlich, solange sie nicht vom Vertragspartner durch Annahmebestätigung angenommen wurden. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Vertragspartner mit diesen AGB für die eingegangene Geschäftsverbindung einverstanden.

Verträge zwischen Volker Kohl und seinen Kunden entstehen entweder durch schriftliche Annahme eines Angebotes – üblicherweise per E-Mail – oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages auf Grundlage eines Angebotes. Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB in ihren übrigen Teilen wirksam.

3. Widerrufrecht/ Widerrufbelehrung

Sofern der Kunde ein Verbraucher ist (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, § 13 BGB), hat er das Recht binnen 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen. Die gesetzliche Widerruffrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, seine Zustimmung des Vertrags, z. B. DJ-Buchung, Equipment-Buchung, Buchung einer Fotobox oder Buchung einiger sonstigen Dienstleistung von DJ Volker Kohl, erklärt hat. Die gesetzliche Widerruffrist von 14 Tagen beginnt mit dem Vertragsabschluss und ist gewahrt, wenn der Widerruf innerhalb dieser Frist ausgesprochen wird. Um das Widerrufrecht auszuüben, muss der Vertragspartner Volker Kohl mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. durch eine E-Mail, WhatsApp-Nachricht, SMS oder Brief über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.

4. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag nach der Widerruffrist von 14 Tagen seitens des Kunden ist aus wichtigen Gründen, wie z. B.  Krankheit, Unfall, Tod und höhere Gewalt möglich. Jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

a) bis zu 120 Tage vor Buchungstermin = 30 % des Auftragswertes,

b) bis zu 60 Tage vor Buchungstermin = 50 % des Auftragswertes,

c) bis zu 14 Tage vor Buchungstermin = 80 % des Auftragswertes,

d) am Tage des Buchungstermin = 90 % des Auftragswertes.

Ein Rücktritt vom Vertrag nach der Widerruffrist nach 14 Tagen seitens DJ Volker Kohl ist ebenfalls möglich durch wichtige Gründe, wie z. B.  Krankheit, Unfall und höhere Gewalt. In diesen Fällen wird sich Volker Kohl um Ersatz zu gleichen vereinbarten Konditionen bemühen. Falls Volker Kohl keinen Ersatz stellen kann, zahlt er folgende Stornokosten an den Kunden:

a) bis zu 120 Tage vor Buchungstermin = 30 % des Auftragswertes,

b) bis zu 60 Tage vor Buchungstermin = 50 % des Auftragswertes,

c) bis zu 14 Tage vor Buchungstermin = 80 % des Auftragswertes,

d) am Tage des Buchungstermin = 90 % des Auftragswertes.

5. Auf- und Abbau der Ton- und Lichtanlage

Volker Kohl nutzt sein eigenes Musik-, Ton- und Lichtequipment. Zusätzlich vom Veranstalter bereitgestelltes Equipment bedingt keine Minderung der zuvor vereinbarten Rechnungshöhe. Der Aufbau und Abbau der Musik-, Ton- und Lichttechnik erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung ausschließlich durch Volker Kohl und sein Team. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für DJ Volker Kohl und sein Team zugänglich sein. Der kürzeste Weg, um das Equipment zu transportieren und aufzustellen, ist frei zu halten. Auf Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Der Auftraggeber, Veranstalter bzw. Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss (1 x 220 V / 16 A Schutzkontakt Anschluss), sowie ausreichend sichere Stellfläche für das Equipment zur Verfügung steht. Ein Stromanschluss muss ausschließlich für die technischen Anlagen von Volker Kohl verfügbar sein. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine zusätzlichen Geräte, wie z. B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.

6. Vermietungen

DJ Volker Kohl ist verpflichtet, vermietete Gegenstände und Geräte dem Kunden oder Mieter im einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. In den Mietzeiträumen trägt der Kunde bzw. Mieter das volle Gefahrenrisiko für die gemieteten Gegenstände und Geräte. Der Kunde ist verpflichtet, sie gegen jegliche Gefahren und Diebstahl zu schützen und ggf. zu versichern. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte darf nur durch vorherige schriftliche Zustimmung von Volker Kohl erfolgen.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Equipment und Musikdatenträgern von DJ Volker Kohl und seinem DJ-Team, die durch ihn selbst, durch Gäste oder durch Besucher der Veranstaltung entstehen. Haftpflichtversicherungen decken bei Schäden am Equipment den Zeitwert. Die Differenz zum Wiederbeschaffungs- bzw. Neuwert trägt die Person, die den Schaden verursacht hat, alternativ der Veranstalter. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter. Zur Durchführung von Veranstaltungen nutzt Volker Kohl und sein Team Ton- und Lichtequipment. DJ Volker Kohl und sein Team können nicht ausschließen, dass es bei unterschiedlichen Lautstärken zu Hörschäden, z. B. Ohrgeräusche bzw. Tinnitus, kommen kann. Vereinzelt neigen einige Menschen bei schnell wechselnden Lichteffekten zu Krampfleiden. DJ Volker Kohl weist ausdrücklich darauf hin, dass er und sein Team hierfür nicht haftbar gemacht werden können. Personen, die einen Herzschrittmacher tragen oder an sonstigen Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden, können bei tiefen Bassfrequenzen gesundheitliche Probleme bekommen, z. B. Herzrhythmusstörungen, Ohnmacht, Bewusstlosigkeit. Gesundheitliche Probleme des anwesenden Publikums sind bei Veranstaltungen nie ganz auszuschließen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass hierfür ein Schadenersatz gegen Volker Kohl und sein DJ-Team ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für den Einsatz von Dunst- oder Nebeleffekten, der bei manchen Menschen Husten- oder Asthmaanfälle bewirken kann. Falls durch Nebelausstoß ein Feueralarm ausgelöst wird, trägt der Veranstalter mögliche Folgekosten, z. B. Feuerwehreinsatzkosten. Sofern Volker Kohl und sein Team durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse, z. B. durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen, etc., die vereinbarten Leistungen nur teilweise oder nicht vollständig erfüllen können, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung oder Kürzung einer Zahlung.

8. Zahlung

Zahlungen des vereinbarten Honorars sind ohne Skonto-Abzug an Volker Kohl, alternativ auch an den zur Durchführung der Feier beauftragten Mitarbeiter vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Bei Familienfeiern erfolgt die Bezahlung des vereinbarten Preises vor, während oder am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung in bar oder per Überweisung. Der Erhalt von Barzahlungen wird schriftlich quittiert. Bei Firmenevents erfolgt die Bezahlung des Rechnungsbetrags unmittelbar nach Rechnungszugang ohne Skonto-Abzug oder sonstige Abzüge per Überweisung auf das auf der Rechnung stehende Konto von Volker Kohl. Nicht akzeptiert werden Schecks, Kreditkarten, Naturalien oder Ähnliches. Wird der Rechnungsbetrag nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht.

9. GEMA-Gebühren

Es gilt der ab dem 01.04.2013 in Kraft getretene GEMA “Tarif VR-Ö”. Dieser GEMA-Tarif regelt die Vervielfältigungen bzw. Kopien aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergaben hergestellt werden (siehe auch GEMA). DJ Volker Kohl verpflichtet sich, bei seinen Musikdateien, die dem Zwecke der öffentlichen Wiedergabe dienen, eigenständig Lizensierungen vorzunehmen und daraus anfallende Entgelte an die GEMA abzuführen. Alle sonstigen GEMA-Gebühren, die möglicherweise auf Veranstaltungen anfallen, werden ausschließlich vom Veranstalter getragen und werden vom diesem direkt an die GEMA abgeführt. Es gelten die allgemeinen Rechtsbestimmungen der GEMA.

10. Vorschriften

Der Kunde, Veranstalter und Auftraggeber versichert, dass der Durchführung seiner Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

11. Verpflegung

Antialkoholische Getränke und Speisen sind für Volker Kohl während der musikalischen Durchführung einer Veranstaltung kostenfrei vom Veranstalter zu stellen. Konkret: planen Sie bitte für einen Zeitraum von 6 bis 10 Stunden zwei Flaschen Wasser für den DJ ein. Bei einem Musik-Set von mehr als sechs Stunden bitte auch einen Teller mit Essen. Vor- und Nachspeisen sind für den DJ jedoch nicht unbedingt erforderlich.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue Regelung zu treffen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen seiner Bestimmungen abzugebende Erklärung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftrag ergebenen Rechte und Pflichten ist für beide Vertragspartner das Amtsgericht Herford. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

DJ Volker Kohl und sein Team arbeiten ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

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